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   BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75   

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https://dejure.org/1978,9713
BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75 (https://dejure.org/1978,9713)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1978 - IV ZR 160/75 (https://dejure.org/1978,9713)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1978 - IV ZR 160/75 (https://dejure.org/1978,9713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Zahlung der Provision an den Makler unabhängig von einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit - Voraussetzungen für eine richterliche Inhaltskontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • WM 1978, 791
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75
    Dieser steht indessen jedenfalls in Fällen, in denen - wie im vorliegenden - das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl I 3317) noch keine Anwendung findet, nach der bisherigen Rechtsprechung ein kurzer, übersichtlich gestalteter Vordruck des Maklers gleich, der die einzugehende Verpflichtung so deutlich zum Ausdruck bringt, daß sie dem Auftraggeber auch ohne besondere Aufmerksamkeit schlechterdings nicht entgehen kann (BGHZ a.a.O.; BGH WM 1976, 31 = Betrieb 1976, 189); beschränken sich Formulare auf einige wenige, ohne Schwierigkeiten verständliche Klauseln, so ist der Kunde in seiner rechtsgeschäftlichen Verantwortlichkeit nicht überfordert (BGH WM 1970, 1450, 1451; BGH LM BGB § 242 Be Nr. 31 = NJW 1974, 849; siehe auch BGHZ 63, 256, 258).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75
    Es trifft zwar zu, daß eine Bestimmung, die von dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages in einem wesentlichen Punkt abweicht, nicht wirksam in einem längeren, unübersichtlichen Formularvertrag getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 1977, 624 = MDR 1977, 477).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75
    Dieser steht indessen jedenfalls in Fällen, in denen - wie im vorliegenden - das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl I 3317) noch keine Anwendung findet, nach der bisherigen Rechtsprechung ein kurzer, übersichtlich gestalteter Vordruck des Maklers gleich, der die einzugehende Verpflichtung so deutlich zum Ausdruck bringt, daß sie dem Auftraggeber auch ohne besondere Aufmerksamkeit schlechterdings nicht entgehen kann (BGHZ a.a.O.; BGH WM 1976, 31 = Betrieb 1976, 189); beschränken sich Formulare auf einige wenige, ohne Schwierigkeiten verständliche Klauseln, so ist der Kunde in seiner rechtsgeschäftlichen Verantwortlichkeit nicht überfordert (BGH WM 1970, 1450, 1451; BGH LM BGB § 242 Be Nr. 31 = NJW 1974, 849; siehe auch BGHZ 63, 256, 258).
  • BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72

    Käuferprovision des Doppel-Maklers

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75
    Vielmehr bedarf es hierfür grundsätzlich einer Individualvereinbarung (BGHZ 61, 17, 21).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75
    Dieser steht indessen jedenfalls in Fällen, in denen - wie im vorliegenden - das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl I 3317) noch keine Anwendung findet, nach der bisherigen Rechtsprechung ein kurzer, übersichtlich gestalteter Vordruck des Maklers gleich, der die einzugehende Verpflichtung so deutlich zum Ausdruck bringt, daß sie dem Auftraggeber auch ohne besondere Aufmerksamkeit schlechterdings nicht entgehen kann (BGHZ a.a.O.; BGH WM 1976, 31 = Betrieb 1976, 189); beschränken sich Formulare auf einige wenige, ohne Schwierigkeiten verständliche Klauseln, so ist der Kunde in seiner rechtsgeschäftlichen Verantwortlichkeit nicht überfordert (BGH WM 1970, 1450, 1451; BGH LM BGB § 242 Be Nr. 31 = NJW 1974, 849; siehe auch BGHZ 63, 256, 258).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 40/19

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines

    Ein einfacher Makleralleinauftrag, mit dem sich - wie hier - der Makler zum Tätigwerden verpflichtet und durch den der Maklerkunde auf sein Recht verzichtet, einen weiteren Makler mit der Suche nach geeigneten Vertragspartnern zu beauftragen, kann grundsätzlich wirksam unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1978 - IV ZR 160/75, WM 1978, 791, 792 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AGBG).
  • BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80

    Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen -

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung auch nach dem Inkrafttreten des AGBG-Gesetzes fortgeführt (Urteil vom 5. April 1978 - IV ZR 160/75 = WM 1978, 791); der erkennende Senat hat sich ihr angeschlossen (Urteil vom 25. September 1980 - IVa ZR 31/80 - unveröffentlicht).
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